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Was bedeutet das Kassengesetz 2025 für Ihr Unternehmen?

Das Kassengesetz 2025 bringt für Unternehmen im Handel, in der Gastronomie und Hotellerie entscheidende Neuerungen mit sich. Ziel ist es, Manipulationssicherheit bei Kassensystemen zu gewährleisten und steuerliche Transparenz zu erhöhen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Kernpunkte des Kassengesetzes 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme, die mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind, über das ELSTER-Portal gemeldet werden. Diese Regelung betrifft nicht nur klassische Kassen, sondern auch Taxameter und Wegstreckenzähler.

Wer ist betroffen?

Die Meldepflicht gilt für alle Betriebe, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare Aufzeichnungssysteme nutzen – unabhängig von ihrer Größe. Dazu gehören:

  • Gastronomiebetriebe mit Registrierkassen
  • Händler mit computergestützten Kassensystemen
  • Hotels, die digitale Buchungssysteme mit Kassensoftware verbinden

Warum ist das Gesetz wichtig?

Die neuen Vorgaben sorgen für mehr Sicherheit und Transparenz in der Buchhaltung. Manipulationen an Kassendaten werden erschwert, und die Finanzbehörden erhalten eine zuverlässige Grundlage für steuerliche Prüfungen.

Ihre nächsten Schritte:
– Wie melde ich mein Kassensystem korrekt?
– Praktische Tipps zur Umsetzung der Kassenmeldepflicht 2025

Wie melde ich mein Kassensystem korrekt?

Die Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025 erfordert eine präzise Vorgehensweise, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kassensysteme Schritt für Schritt korrekt melden.

1. Überblick verschaffen

Erstellen Sie eine Liste aller Kassensysteme in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören:

  • Art der Kassensysteme (z. B. stationäre Kassen, mobile Geräte)
  • Seriennummern der Geräte
  • Details zur zertifizierten TSE

2. Anmeldung über ELSTER

Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal. Hier sind die wichtigsten Daten, die Sie benötigen:

  • Name und Steuernummer des Unternehmens
  • Seriennummer und Art der TSE
  • Seriennummer der Kassensysteme
  • Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme

3. Fristen beachten

  • Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 gekauft oder gemietet werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Wichtiger Tipp zur Kassenmeldung mit Eucasoft Kasse

Für Nutzer der Eucasoft Kasse bietet sich eine besonders praktische Möglichkeit, die Anforderungen der Kassenmeldepflicht effizient umzusetzen:

  • Direkte Übergabe an das Finanzamt: Im Kassenstamm Ihrer Eucasoft Kasse können Sie die Daten direkt an den Eucasoft Kassenmelder übergeben. Dieser übernimmt die komplette Übermittlung an das Finanzamt über das ELSTER-Portal.
  • Tool zur Datenprüfung: Über die Basisdaten im Kassenstamm steht ein Tool zur Verfügung, das alle notwendigen Daten prüft und Statusinformationen anzeigt. So können Sie schnell erkennen, ob Informationen fehlen oder fehlerhaft sind.
  • Fehlerfreiheit sicherstellen: Das Tool hilft Ihnen, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, indem es potenzielle Probleme in Ihren Kassendaten rechtzeitig identifiziert und Sie bei der Korrektur unterstützt.

Tipp: Nutzen Sie dieses Tool, um Ihre Kassenmeldungen zeitsparend und fehlerfrei durchzuführen und so die Einhaltung der Fristen sicherzustellen.

Kassengesetz 2025: Alle Fristen auf einen Blick

Die Einhaltung der Fristen des Kassengesetzes 2025 ist essenziell, um Bußgelder zu vermeiden. Hier finden Sie die wichtigsten Deadlines im Überblick:

1. Januar 2025: Start der Meldepflicht
Ab diesem Datum müssen alle Kassensysteme, die mit einer TSE ausgestattet sind, beim Finanzamt gemeldet werden.

31. Juli 2025: Meldeschluss für bestehende Systeme
Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.

1. Juli 2025: Frist für neue Systeme
Ab diesem Datum gilt: Neue Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.

31. Dezember 2025: Übergangsfrist für Taxameter
Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE dürfen noch bis Ende 2025 verwendet werden. Ab 2026 gilt auch hier eine TSE Pflicht.

Checkliste: Kassengesetz 2025 – Alle Fristen und Aufgaben im Überblick

Bis 31. Dezember 2024

  • Bestandsaufnahme durchführen: Alle elektronischen Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler erfassen.
  • TSE-Status prüfen: Überprüfen, ob alle Systeme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind. Falls nötig, Nachrüstung oder Austausch planen.
  • ELSTER-Zugang sicherstellen: Unternehmenszugang zum ELSTER-Portal einrichten oder überprüfen.

Ab 1. Januar 2025

  • Start der Meldepflicht: Alle Kassensysteme, die ab diesem Datum genutzt werden, über das ELSTER-Portal melden.
  • Daten bereithalten:
    • Name und Steuernummer des Unternehmens
    • Art und Seriennummer der TSE
    • Art und Seriennummer der Kassensysteme
    • Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme
  • Taxameter und Wegstreckenzähler prüfen: Systeme ohne TSE können noch bis 31. Dezember 2025 verwendet werden.

Bis 31. Juli 2025

  • Bestehende Kassensysteme melden: Alle Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zu diesem Datum gemeldet werden.

Ab 1. Juli 2025

  • Neue Systeme rechtzeitig melden: Systeme, die ab diesem Datum angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.
  • Gemietete oder geleaste Systeme beachten: Auch für diese Systeme gelten dieselben Fristen wie für gekaufte Geräte.

Bis 31. Dezember 2025

  • Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE: Nutzung dieser Geräte ist nur bis zu diesem Datum zulässig. Danach muss auch hier eine TSE integriert sein.

Laufend

  • Dokumentation führen: Kaufbelege, TSE-Zertifikate und Wartungsprotokolle revisionssicher archivieren.
  • Mitarbeiter schulen: Teams zu den Anforderungen und der korrekten Nutzung der Kassensysteme informieren.
  • System-Updates durchführen: Sicherstellen, dass alle Kassensysteme stets auf dem neuesten Stand sind.

Wichtiger Tipp zur Kassenmeldung mit Eucasoft Kasse

Für Nutzer der Eucasoft Kasse bietet sich eine besonders praktische Möglichkeit, die Anforderungen der Kassenmeldepflicht effizient umzusetzen:

  • Direkte Übergabe an das Finanzamt: Im Kassenstamm Ihrer Eucasoft Kasse können Sie die Daten direkt an den Eucasoft Kassenmelder übergeben. Dieser übernimmt die komplette Übermittlung an das Finanzamt über das ELSTER-Portal.
  • Tool zur Datenprüfung: Über die Basisdaten im Kassenstamm steht ein Tool zur Verfügung, das alle notwendigen Daten prüft und Statusinformationen anzeigt. So können Sie schnell erkennen, ob Informationen fehlen oder fehlerhaft sind.
  • Fehlerfreiheit sicherstellen: Das Tool hilft Ihnen, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, indem es potenzielle Probleme in Ihren Kassendaten rechtzeitig identifiziert und Sie bei der Korrektur unterstützt.

Tipp: Nutzen Sie dieses Tool, um Ihre Kassenmeldungen zeitsparend und fehlerfrei durchzuführen und so die Einhaltung der Fristen sicherzustellen.

Mit dieser Checkliste behalten Sie die Anforderungen des Kassengesetzes 2025 stets im Blick und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen fristgerecht und gesetzeskonform agiert.

Praktische Tipps zur Umsetzung der Kassenmeldepflicht 2025

Die Kassenmeldepflicht, die mit dem Kassengesetz 2025 in Kraft tritt, fordert von Unternehmen eine präzise Dokumentation und fristgerechte Meldung aller elektronischen Kassensysteme. Hier sind praktische Tipps, wie Sie diese Anforderungen effizient umsetzen können:

1. Überblick über Ihre Kassensysteme schaffen

  • Erstellen Sie eine Bestandsliste: Dokumentieren Sie alle elektronischen Kassensysteme, Taxameter oder Wegstreckenzähler in Ihrem Betrieb. Notieren Sie dabei die Seriennummern, Typen und Standorte der Geräte.
  • TSE-Status prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihre Kassensysteme über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Falls nicht, planen Sie eine Nachrüstung oder den Austausch.

2. Vorbereitung der Meldepflicht

  • Daten sammeln: Erfassen Sie alle notwendigen Informationen für die Meldung, wie:
    • Name und Steuernummer des Unternehmens
    • Art und Seriennummer der TSE
    • Art und Seriennummer der Kassensysteme
    • Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme
  • ELSTER-Registrierung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Zugang zum ELSTER-Portal hat, da die Meldung ausschließlich darüber erfolgt.

3. Fristen einhalten

  • Bestehende Systeme: Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Neue Systeme: Ab dem 1. Juli 2025 müssen Kassensysteme innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.
  • Übergangsfrist für bestimmte Geräte: Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE dürfen noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden.

4. Einheitliche Meldung je Betriebsstätte

  • Alle Systeme einer Betriebsstätte melden: Fassen Sie alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Mitteilung zusammen, um den Prozess zu vereinfachen und Fehler zu vermeiden.
  • Wichtiger Tipp zur Kassenmeldung mit Eucasoft Kasse

Für Nutzer der Eucasoft Kasse bietet sich eine besonders praktische Möglichkeit, die Anforderungen der Kassenmeldepflicht effizient umzusetzen:

  • Direkte Übergabe an das Finanzamt: Im Kassenstamm Ihrer Eucasoft Kasse können Sie die Daten direkt an den Eucasoft Kassenmelder übergeben. Dieser übernimmt die komplette Übermittlung an das Finanzamt über das ELSTER-Portal.
  • Tool zur Datenprüfung: Über die Basisdaten im Kassenstamm steht ein Tool zur Verfügung, das alle notwendigen Daten prüft und Statusinformationen anzeigt. So können Sie schnell erkennen, ob Informationen fehlen oder fehlerhaft sind.
  • Fehlerfreiheit sicherstellen: Das Tool hilft Ihnen, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, indem es potenzielle Probleme in Ihren Kassendaten rechtzeitig identifiziert und Sie bei der Korrektur unterstützt.

Tipp: Nutzen Sie dieses Tool, um Ihre Kassenmeldungen zeitsparend und fehlerfrei durchzuführen und so die Einhaltung der Fristen sicherzustellen.

5. Kommunikation mit Lieferanten und Dienstleistern

  • Software- und Hardwareanbieter einbinden: Klären Sie frühzeitig, ob Ihre Anbieter die erforderlichen TSE-Zertifikate bereitstellen und ob Ihre Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Regelmäßige Updates sicherstellen: Achten Sie darauf, dass Ihre Kassensysteme stets mit aktuellen Softwareversionen ausgestattet sind, um mögliche Sicherheitslücken zu schließen.

6. Schulung der Mitarbeiter

  • Bewusstsein schaffen: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neuen Anforderungen des Kassengesetzes.
  • Eingabe- und Prüfprozesse optimieren: Schulen Sie Ihre Teams, wie Kassensysteme korrekt genutzt und die Daten ordnungsgemäß erfasst werden.

7. Dokumentation und Nachweise

  • Nachweise organisieren: Halten Sie alle Unterlagen zu Ihren Kassensystemen bereit, wie Kaufbelege, TSE-Zertifikate und Wartungsprotokolle.
  • Revisionssichere Archivierung: Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen sorgfältig, um im Falle einer Betriebsprüfung gut vorbereitet zu sein.

8. Steuerberater und IT-Fachleute einbinden

  • Beratung einholen: Ziehen Sie Steuerberater oder IT-Dienstleister hinzu, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt werden.
  • Prozesse überprüfen: Lassen Sie Ihre Kassensysteme und den Meldeprozess vorab überprüfen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Fazit

Die Kassenmeldepflicht 2025 erfordert eine frühzeitige Planung und strukturierte Umsetzung. Mit einer gründlichen Bestandsaufnahme, klar definierten Prozessen und der Einbindung von Experten können Sie die Anforderungen rechtzeitig erfüllen. So sichern Sie sich nicht nur die Compliance mit den neuen Vorgaben, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Betriebsablauf.

E-Rechnungspflicht 2025: So machen Sie Ihre Kassensoftware fit

Die E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 ist für Unternehmen im Handel, in der Gastronomie und Hotellerie ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung. Kassensoftware muss ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Anforderungen an den Empfang, die Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen erfüllen. Gleichzeitig sollte der Versand von E-Rechnungen vorbereitet werden, da er ab 2027 für viele Unternehmen verpflichtend wird. Mit den Lösungen von gotomaxx – dem PDFMAILER für den Versand und PDFMAILER.ARCHIV für den Empfang – sind Sie bestens aufgestellt, um diese Anforderungen zu meistern.

1. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten mit PDFMAILER.ARCHIV

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen wie ZUGFeRD oder XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten. Der PDFMAILER.ARCHIV von gotomaxx bietet eine ideale Lösung für diese Herausforderung.

Mit PDFMAILER.ARCHIV können Sie:

  • E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen (XML-Daten wie ZUGFeRD und XRechnung).
  • Die Rechnungsdaten visuell prüfen und validieren, auch wenn sie rein maschinenlesbar sind.
  • Rechnungen revisionssicher archivieren, um die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.

Durch die benutzerfreundliche Oberfläche können Sie Rechnungen einfach lesen und kontrollieren, bevor sie direkt in Ihre Buchhaltungssysteme integriert werden. Die API-Schnittstellen von PDFMAILER.ARCHIV ermöglichen zudem eine nahtlose Anbindung an bestehende ERP-Systeme.

2. E-Rechnungen versenden mit PDFMAILER

Der Versand von E-Rechnungen ist bis Ende 2026 optional, wird aber ab dem 1. Januar 2027 für viele Unternehmen verpflichtend. Mit dem PDFMAILER bietet gotomaxx eine flexible Lösung, um den Versand von E-Rechnungen einfach und effizient zu gestalten.
PDFMAILER ermöglicht:

  • Die automatische Erstellung von E-Rechnungen aus Ihrer Kassensoftware, Ihrem ERP-System oder direkt aus Office-Dokumenten wie Word und Excel.
  • Den Versand der Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format – entweder per E-Mail, über Dokumentenportale oder über eine API-Anbindung.
  • Die einfache Konvertierung von herkömmlichen Rechnungen in das richtige E-Rechnungsformat, ohne manuelle Eingriffe.

Mit dem PDFMAILER können Unternehmen weiterhin ihre gewohnten Systeme nutzen, während die Software die gesetzlichen Anforderungen an den Rechnungsversand erfüllt.

3. Revisionssichere Archivierung: Pflicht für den Empfang, aber auch Versand

Ein wesentlicher Bestandteil der E-Rechnungspflicht ist die revisionssichere Archivierung. Alle eingehenden Rechnungen müssen so gespeichert werden, dass sie unveränderbar und jederzeit abrufbar sind.

Mit PDFMAILER.ARCHIV haben Sie eine Softwarelösung, die:

  • E-Rechnungen automatisch archiviert, einschließlich der maschinenlesbaren XML-Daten.
  • Rechnungen sicher speichert und gleichzeitig eine einfache Such- und Abruffunktion bietet.
  • Den gesamten Rechnungsprozess gesetzeskonform gestaltet – vom Empfang bis zur Archivierung.

4. Warum sind PDFMAILER und PDFMAILER.ARCHIV die ideale Lösung?

Die Lösungen von gotomaxx sind speziell darauf ausgelegt, Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie bei der E-Rechnungspflicht zu unterstützen:

  • Für den Versand: Der PDFMAILER ermöglicht die einfache und rechtskonforme Erstellung und den Versand von ZUGFeRD- und XRechnungen.
  • Für den Empfang: Mit PDFMAILER.ARCHIV können Sie E-Rechnungen sicher empfangen, prüfen und revisionssicher archivieren.

Beide Produkte sind flexibel, benutzerfreundlich und lassen sich nahtlos in bestehende Systeme integrieren.

5. Jetzt handeln: Ihre Kassensoftware fit machen

Die Umstellung auf die E-Rechnungspflicht erfordert rechtzeitige Maßnahmen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensoftware die folgenden Anforderungen erfüllt:

1. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten: Nutzen Sie PDFMAILER.ARCHIV, um eingehende Rechnungen lesbar und archivierungsfähig zu machen.
2. E-Rechnungen erstellen und versenden: Mit dem PDFMAILER können Sie alle Anforderungen an den Rechnungsversand erfüllen.
3. Revisionssichere Archivierung: Mit PDFMAILER.ARCHIV gewährleisten Sie die gesetzeskonforme Aufbewahrung Ihrer Rechnungen.

Fazit: Mit gotomaxx fit für die E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 erfordert effiziente und gesetzeskonforme Lösungen für den Rechnungsverkehr. Mit den Produkten von gotomaxx – dem PDFMAILER für den Versand und PDFMAILER.ARCHIV für den Empfang – meistern Sie die Anforderungen mühelos.
Jetzt testen: Machen Sie Ihre Kassensoftware fit für die Zukunft der E-Rechnung. Besuchen Sie unsere Webseite, um mehr über unsere Lösungen zu erfahren, oder testen Sie direkt unsere Software.

Was muss Kassensoftware für die E-Rechnung leisten?

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 stehen Unternehmen, insbesondere im Handel, der Gastronomie und der Hotellerie, vor neuen Herausforderungen. Kassensoftwarelösungen, die bisher vor allem auf die Erstellung von Belegen für den Endverbraucher ausgelegt waren, müssen nun auch die Anforderungen an die E-Rechnung im B2B-Bereich erfüllen. Aber was genau muss eine Kassensoftware können, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig effiziente Prozesse zu gewährleisten?

1. E-Rechnung: Was bedeutet das für Kassensysteme?

Die E-Rechnung ist ein maschinenlesbares Dokument im strukturierten Format, wie ZUGFeRD oder XRechnung, das automatisierte Rechnungsprozesse ermöglicht. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Ab 2027 wird auch der Versand von E-Rechnungen verpflichtend.

Für Kassensoftware bedeutet das, dass sie sowohl rechnungsstellende Funktionen (für B2B-Kunden) als auch die Verarbeitung eingehender E-Rechnungen unterstützen muss.

2. Anforderungen an Kassensoftware für die E-Rechnung

Erstellung und Versand von E-Rechnungen

  • Generierung strukturierter Formate: Die Kassensoftware muss in der Lage sein, Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung zu erstellen. Diese Formate kombinieren maschinenlesbare XML-Daten mit visuellen PDF-Elementen (bei ZUGFeRD) oder reinen XML-Daten (bei XRechnung).
  • Automatischer Versand: Der Versand der E-Rechnung sollte per E-Mail oder über Dokumentenportale erfolgen können. Alternativ muss die Software eine API-Anbindung an zentrale Plattformen oder ERP-Systeme ermöglichen.

Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen

  • XRechnungs-Viewer: Eingehende Rechnungen im XML-Format müssen lesbar gemacht werden. Eine Funktion wie der XRechnungs-Viewer von PDFMAILER.ARCHIV hilft, die Daten zu visualisieren und manuell oder automatisiert zu prüfen.
  • Automatische Datenübernahme: Die Software sollte in der Lage sein, die Daten aus der E-Rechnung direkt in die Buchhaltung oder ein angebundenes ERP-System zu überführen.

Revisionssichere Archivierung

  • Gesetzeskonforme Speicherung: Alle E-Rechnungen, ob Ausgang oder Eingang, müssen revisionssicher archiviert werden. Die Kassensoftware sollte hier entweder eine integrierte Lösung anbieten oder eine Schnittstelle zu Archivierungssystemen wie PDFMAILER.ARCHIV bereitstellen.

Flexibilität für unterschiedliche Kundengruppen

  • Die Software muss sowohl Endverbraucherbelege (wie Kassenbons) als auch B2B-Rechnungen erstellen können.
  • Multi-Channel-Fähigkeit: Unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung per E-Mail, über ein Portal oder als Papierbeleg erhalten möchte, sollte die Software flexibel reagieren können.

3. Wie unterstützt gotomaxx die Eucasoft Kassensoftware?

Mit PDFMAILER und PDFMAILER.ARCHIV bietet gotomaxx Lösungen, die Kassensysteme optimal ergänzen, um die Anforderungen der E-Rechnung zu erfüllen:

PDFMAILER: Für den Rechnungsausgang

  • Automatische Konvertierung: Rechnungen aus der Kassensoftware werden in ZUGFeRD- oder XRechnung-Formate konvertiert.
  • Vielseitiger Versand: Der Versand erfolgt per E-Mail, Portal oder API, je nach Anforderung des Kunden.

PDFMAILER.ARCHIV: Für den Rechnungseingang

  • XRechnungs-Viewer: Visualisierung und Prüfung eingehender Rechnungen.
  • Archivierung: Automatische und gesetzeskonforme Speicherung der E-Rechnungen.
  • API-Integration: Daten aus eingehenden Rechnungen können direkt in die Kassensoftware oder ein angebundenes ERP-System übertragen werden.

4. Vorteile der E-Rechnung für Kassensoftware Eucasoft-Anwender

Effizienzsteigerung
Die Automatisierung spart Zeit und reduziert Fehler bei der Verarbeitung von Rechnungen. Das mühsame manuelle Prüfen und Bearbeiten entfällt.

Compliance
Mit den richtigen Funktionen erfüllt Ihre Kassensoftware alle gesetzlichen Vorgaben – von der E-Rechnungsstellung bis zur revisionssicheren Archivierung.

Zukunftssicherheit
Durch die Integration moderner E-Rechnungsfunktionen bleibt Ihre Kassensoftware wettbewerbsfähig und passt sich an die wachsenden Anforderungen an.

Kundenzufriedenheit
B2B-Kunden profitieren von einem schnellen und flexiblen Rechnungsprozess, der individuell an ihre Bedürfnisse angepasst ist.

5. Fazit: Eucasoft Kassensoftware fit für die E-Rechnung machen

Die E-Rechnungspflicht stellt besondere Anforderungen an Kassensysteme im Handel, in der Gastronomie und in der Hotellerie. Mit den richtigen Funktionen und der Unterstützung durch Lösungen wie PDFMAILER und PDFMAILER.ARCHIV können Sie die E-Rechnung einfach und effizient umsetzen.
Investieren Sie jetzt in die Zukunft Ihrer Kassensoftware und machen Sie sie fit für die Anforderungen der digitalen Rechnungswelt!

Wie setze ich die E-Rechnung im Handel um?

Die E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Automatisierung der Rechnungsverarbeitung – auch im Handel. Als Händler stehen Sie vor der Herausforderung, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig Ihre internen Prozesse effizienter zu gestalten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die E-Rechnung im Handel umsetzen können, welche Schritte notwendig sind und wie Lösungen wie PDFMAILER und PDFMAILER.ARCHIV von gotomaxx Sie dabei unterstützen.

1. Was ist die E-Rechnungspflicht im Handel?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Spätestens ab 2027 wird auch der Versand von E-Rechnungen für viele Unternehmen verpflichtend. Dabei müssen Rechnungen in einem maschinenlesbaren Format wie ZUGFeRD oder XRechnung vorliegen.

Für Händler bedeutet dies:

  • Rechnungen müssen in einem strukturierten Format erstellt und versendet werden.
  • Eingehende Rechnungen müssen elektronisch empfangen und revisionssicher archiviert werden.
  • Die Verarbeitung der Rechnungsdaten sollte möglichst automatisiert erfolgen, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

2. Schritte zur Umsetzung der E-Rechnung im Handel

Schritt 1: Anforderungen verstehen

Die wichtigste Grundlage ist, die gesetzlichen Anforderungen zu kennen:

  • Ab 2025: Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen im strukturierten Format.
  • Ab 2027: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich.
  • Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden.

Schritt 2: Technische Infrastruktur aufbauen

Um die E-Rechnung im Handel umzusetzen, benötigen Sie die richtige Software-Infrastruktur, Eucasoft arbeitet eng mit gotomaxx zusammen und bietet Ihnen so praxiserprobte Lösungen für:

  • Empfang: Mit PDFMAILER.ARCHIV können Sie E-Rechnungen im XML-Format empfangen, validieren und archivieren.
  • Versand: Der PDFMAILER ermöglicht die automatische Erstellung und den Versand von E-Rechnungen direkt aus Ihrem ERP-System oder Kassensystem.

Schritt 3: Prozesse automatisieren

Manuelle Prozesse sind zeitaufwendig und fehleranfällig. Automatisieren Sie die Verarbeitung Ihrer Rechnungen, indem Sie:

  • E-Rechnungen automatisch prüfen und archivieren.
  • Eingehende Rechnungen in Ihr ERP-System integrieren.
  • Ausgangsrechnungen direkt in ZUGFeRD oder XRechnung erstellen.

Schritt 4: Mitarbeiter schulen

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit E-Rechnungen. Sie sollten wissen, wie sie:

  • E-Rechnungen erkennen und weiterleiten.
  • XML-Daten mit Tools wie dem XRechnungs-Viewer von gotomaxx lesen und prüfen.
  • Automatisierte Prozesse in der Praxis anwenden.

3. Wie unterstützen PDFMAILER und PDFMAILER.ARCHIV den Handel?

Die Lösungen von gotomaxx sind speziell darauf ausgelegt, den Handel bei der Umsetzung der E-Rechnung zu unterstützen:

PDFMAILER: Der Alleskönner für den Versand

  • Automatische Konvertierung: Wandelt Rechnungen aus Ihrem Kassensystem oder ERP-System automatisch in ZUGFeRD oder XRechnung um.
  • Vielseitiger Versand: E-Rechnungen können per E-Mail, über Dokumentenportale oder direkt über API-Anbindungen versendet werden.
  • Einfache Integration: Lässt sich nahtlos in bestehende Kassensysteme integrieren.

PDFMAILER.ARCHIV: Effizienter Empfang und sichere Archivierung

  • Revisionssichere Archivierung: E-Rechnungen werden automatisch archiviert und bleiben unveränderbar.
  • XRechnungs-Viewer: Visualisiert maschinenlesbare Daten, damit sie auch manuell geprüft werden können.
  • Datenintegration: Rechnungsdaten können direkt in Ihr Buchhaltungssystem übernommen werden.

4. Vorteile der E-Rechnung im Handel

Die Einführung der E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile für Händler:

  • Zeitersparnis: Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand erheblich.
  • Kostenreduktion: Keine Druck- und Versandkosten mehr für Papierrechnungen.
  • Fehlerreduktion: Automatisierte Prüfungen minimieren Eingabefehler.
  • Compliance: Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen problemlos.
  • Nachhaltigkeit: Der Verzicht auf Papier ist umweltfreundlich und ressourcenschonend.

5. Fazit: Jetzt die Weichen stellen

Die E-Rechnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre Prozesse zu optimieren und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Mit den Lösungen von Eucasoft in Zusammenarbeit mit gotomaxx – dem PDFMAILER für den Versand und PDFMAILER.ARCHIV für den Empfang – sind Sie bestens gerüstet, um die E-Rechnung effizient in Ihrem Handelsbetrieb umzusetzen.

Jetzt handeln: Testen Sie unsere Lösungen und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft der digitalen Rechnungsverarbeitung!

E-Rechnungspflicht 2025: Was müssen Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie jetzt wissen?

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Deutschland in Kraft – ein bedeutender Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Rechnungsverkehrs im B2B-Bereich. Auch Unternehmen, die Kassensoftware im Handel, in der Gastronomie oder Hotellerie einsetzen, müssen sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen.

Doch welche Fristen gelten, was ändert sich konkret, und wie können Sie sich vorbereiten? In diesem Artikel erfahren Sie, was ab 2025 wichtig wird und welche Übergangsfristen zu beachten sind.

1. Was ändert sich ab dem 1. Januar 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das betrifft alle inländischen Umsätze im B2B-Bereich (Geschäft von Unternehmen zu Unternehmen).

Was heißt das für Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie?

  • Rechnungen, die Sie von Lieferanten oder Dienstleistern erhalten, werden künftig in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie ZUGFeRD oder XRechnung gesendet.
  • Sie dürfen diesen Rechnungen nicht widersprechen und müssen sicherstellen, dass Ihre Kassensoftware oder Buchhaltung die Rechnungen verarbeiten und archivieren kann.
  • Papierrechnungen oder einfache PDF-Dateien sind ab diesem Zeitpunkt für den Rechnungsempfang nicht mehr ausreichend.

Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihre Kassensoftware-Lösung bereits E-Rechnungen empfangen und archivieren kann. Eine revisionssichere Archivierung ist gesetzlich vorgeschrieben! Hier finden Sie weitere Informationen zur ARCHIV-Lösung, in Zusammenarbeit mit Eucasoft. (Link zu E-Rechnungspflicht 2025: So machen Sie Ihre Kassensoftware fit)

2. Übergangsfrist bis Ende 2026: Rechnungsversand noch flexibel

Für den Versand von Rechnungen gibt es eine Übergangsfrist:

  • Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Sie Rechnungen weiterhin in Papierform oder als PDF versenden.

Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Systeme rechtzeitig anzupassen:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensoftware in der Lage ist, E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format zu erstellen.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit neuen Rechnungsformaten, um Fehler zu vermeiden.

Tipp: Unternehmen, die frühzeitig umstellen, profitieren von effizienteren Abläufen und vermeiden spätere Hektik bei der Umsetzung. Hier finden Sie Lösungen zur Umsetzung, in Zusammenarbeit mit Eucasoft. (Link zu E-Rechnungspflicht 2025: So machen Sie Ihre Kassensoftware fit.

3. Ab dem 1. Januar 2027: Pflicht zum Versand von E-Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu versenden.
Für Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie bedeutet das:

  • Kassensoftware und andere Abrechnungssysteme müssen in der Lage sein, Rechnungen automatisch im E-Rechnungsformat zu erstellen und zu versenden.
  • Der Versand von Papierrechnungen oder unstrukturierten PDFs ist nicht mehr zulässig.

4. Ab dem 1. Januar 2028: Keine Ausnahmen mehr

Spätestens ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe oder dem Jahresumsatz.

  • Papierrechnungen oder PDFs ohne strukturierte XML-Daten sind endgültig nicht mehr erlaubt.
  • Rechnungen müssen ausschließlich im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format erstellt und versendet werden.

Gut zu wissen: Eine strukturierte E-Rechnung spart Zeit und Kosten, da sie direkt in die Buchhaltung oder in ERP-Systeme eingelesen und automatisiert verbucht werden kann.

5. Was müssen Sie jetzt tun?

Damit Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie die neuen Vorgaben erfüllen, sollten sie folgende Schritte einleiten:

  1. Prüfen Sie Ihre Kassensoftware:
    1. Ist Ihre Software bereit, E-Rechnungen zu empfangen und zu erstellen?
    2. Unterstützt sie die Formate ZUGFeRD und XRechnung?
    3. Revisionssichere Archivierung
  2. Stellen Sie sicher, dass empfangene Rechnungen automatisch und gesetzeskonform archiviert werden.
  3. Systeme anpassen:
    Falls Ihre Kassensoftware noch nicht vorbereitet ist, informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Updates oder Integrationslösungen.
  4. Mitarbeiter schulen:
    Sensibilisieren Sie Ihre Teams im Umgang mit E-Rechnungen, um den Übergang reibungslos zu gestalten.

Fazit: Jetzt handeln und vorbereitet sein

Die E-Rechnungspflicht bringt tiefgreifende Änderungen für Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie. Ab 2025 müssen Rechnungen im B2B-Bereich elektronisch empfangen werden können – ab 2027 ist auch der Versand verpflichtend.
Nutzen Sie die Übergangszeit, um Ihre Kassensoftware und Abrechnungssysteme rechtzeitig anzupassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform agiert und gleichzeitig von den Vorteilen der E-Rechnung profitiert: Effizienz, Kostenersparnis und Automatisierung.

Bereit für die E-Rechnung? Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie unsere Lösungen Sie bei der Umstellung unterstützen!

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EUCASOFTENTERPRISE

Sie benötigen

mobiles Endgerät (Android oder iOS) mit Zugriff auf den Google Play bzw. App Store

Sparen Sie lange Einarbeitungszeiten für neue Handhelds und den Gang für jede Buchung zur Kasse.

Mit unserer Terminal-Lösung nehmen Sie ein Abbild der Kasse mit zum Tisch und bonieren von hier aus. Auch Konfigurationen können von unterwegs aus vorgenommen werden.

Wie auch bei anderen Handhelds bedeutet dies, kürzere Wartezeiten, zufriedenere Gäste und mehr Umsatz durch Zeitersparnis.

Warenwirtschaft

Verfügbar für

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Sie benötigen

Warenwirtschaft-Software

Mit dem Anschluss an ein Warenwirtschaftssystem optimieren Sie Ihre Einkäufe, Bestellungen uvm.

Events und Cateringaufträge sind besser planbar. Optimieren sie z.B. Ihren Personaleinsatz.

Unterstützt wird u.a. RopIT. Ebenfalls stellen wir eine freie Schnittstelle für andere Warenwirtschaftssysteme zur Verfügung.

Waagenschnittstelle

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Sie benötigen

elektronische Waage

Mit dem Anschluss einer elektronischen Waage ermöglicht EUCASOFT Ihnen die exakte Erfassung des Preises über das Gewicht der Ware.

Unterstützt werden elektronische Waagen der Hersteller Diebold Nixdorf und Bizerba, sowie Waagen welche das Check-Out Protokoll 06 unterstützen.

Tarif & zeitrechnende Preise

Verfügbar für

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Sie benötigen

Sie betreiben eine Bowlingbahn, einen Billardsalon oder auch einen Sportgeräteverleih?

Dank des Tarifmoduls können Sie nun minutengenau abrechnen. Tagesbezogene Sonderpreise, Mindest- und Maximalbeträge, definierte Zeitintervalle oder auch Grundpreise lassen sich hier unkompliziert realisieren.

Modul für Schankanlagen & Kafffemaschinen

Verfügbar für

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Sie benötigen

elektronische Schankanlage, Getränkeportionierer, Cocktailmaschine, Kaffeemaschine

Verbinden Sie Ihre elektronische Schankanlage, Cocktail- oder auch Kaffeemaschine mit EUCASOFT und verlieren Sie nie die Kontrolle über die Getränkeentnahmen.

Unterstützt werden die Anlagen der führenden Hersteller wie WMF, Trippen, Hogatron, Reisenzaun und vielen weiteren.

Auch alle anderen Anlagen, welche das E-Protokoll unterstützen, können mit diesem Modul in Ihr EUCASOFT System eingebunden werden.

Protoview

Verfügbar für

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Sie benötigen

PC

ProtoView – das filialübergreifende, elektronische Journal.

Erfassen, kontrollieren und filtern Sie die aktuellen Eingaben und Abläufe an jeder Ihrer Kassen. So können Sie von jedem Arbeitsplatz im selben Netzwerk sämtliche Buchungen, Stornierungen, Umbuchungen, Tischabschlüsse etc. – Tisch und Kellner bezogen – einsehen und mit einer Vielzahl von Filtern auswerten.

Küchenmonitor

Verfügbar für

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Sie benötigen

PC und Monitor

Erleichtern Sie der Küche dank des „Kitchen-Monitors“ die Arbeit.

Durch eine durchdacht übersichtliche Darstellung der Bestellungen hat die Küche stets den Überblick. Verschiedenste Ablaufvarianten wie zum Beispiel Teilmengen der Bestellung anfordern oder das Annoncieren eines Bons oder Artikels können hier realisiert werden. Auch verstärken Sie dank optischer und akustischer Signale die Aufmerksamkeit des Personals auf eine eingehende oder wartende Bestellung.

Inhousekredit / Kundenbindungssystem

Verfügbar für

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Sie benötigen

Magnetkartenleser/-schreiber (optional)

Ob Diskothek, Kantine oder die Gästebindung – dieses Modul bietet Ihnen umfangreiche Abrechnungs- und Zahlungsmöglichkeiten.

Bieten Sie Ihren „besonderen“ Kunden ein Kundenkonto mit eigens definierten Abrechnungsmodi. Gewähren Sie Ihren Angestellten Mitarbeiterpreise.

Geben Sie wiederaufladbare Guthabenkarten zum bargeldlosen Bezahlen aus oder erstellen Sie Ihre eigenen Rabattkarten.

Hotel PMS Schnittstelle

Verfügbar für

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Sie benötigen

Micros Fidelio (min. Suite 8), Velox, Protel, Hope, ASA und weitere

Übertragen Sie einfach und schnell Ihre Umsätze in der Gastronomie in Ihr PMS

Transferieren Sie völlig unkompliziert die Umsätze Ihrer Hotelbar oder Ihrem angeschlossenem Restaurant auf das Zimmer des Gastes.

Mit dem Check-Out Prozess kann dieser seine Rechnungen des Aufenthaltes begleichen. Vergessen Sie umständliche Doppelbuchungen und „Zettelwirtschaft“.

Handhelds & Funkbonierterminals

Verfügbar für

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Sie benötigen

ein Handheld z.B. von Orderman/NCR

Verschwenden Sie nicht kostbare Zeit mit dem Gang zur Kasse. Bleiben Sie am Gast.

Während der Kellner über das Handheld die Bestellung aufnimmt, wird diese sofort und zielgerichtet an die jeweilige Station gesandt. Das bedeutet, kürzere Wartezeiten, zufriedenere Gäste und mehr Umsatz durch Zeitersparnis.

Zusätzlich können Sie mit einem optionalen Gürteldrucker sowie Kartenleser die Abrechnung sofort am Tisch tätigen.

Eintritt / Check-in Modul

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Sie benötigen

Magnetkartenleser/-schreiber, RFID (optional)

Der Check-in sowie die Erfassung der Aufenthaltszeit und der Umsätze war nie einfacher.

Dank dieses Moduls können Sie den Gästen Ihrer Wellness-Oase, Sauna, Schwimmbad usw. ein modernes und komfortables Abrechnungssystem anbieten.

Die Aufenthaltsdauer sowie die Umsätze werden auf der jeweiligen Eintrittskarte verbucht und mit dem Verlassen Ihres Hauses abgerechnet. Zusätzlich können Sie Ihren Kunden beliebig viele Wert- bzw. Zeitkarten anbieten. Vom 2 Stunden Aufenthalt über Tages- bis zu Jahreskarten.

Festigen Sie die Kundenbindung mit einer rabattierten Partnerkarte oder einem attraktivem Jahresabo.

EFT - bargeldloses Bezahlen

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Sie benötigen

EC-/Kreditkartenlesegerät

Für die elektronische Abrechnung von EC- und Kreditkarten benötigen Sie nur noch einen Kartenleser.

Die notwendigen Belege für den Kellner sowie für den Gast werden in EUCASOFT generiert und über den Bondrucker zur Verfügung gestellt.

Unterstützt werden alle gängigen Debit- und Kreditkarten.

Barcode & QR-Scan

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Sie benötigen

Barcodeleser

Ob Sie nun als Shopbetreiber Ihre Artikel scannen oder Ihre Warenzu- und abgänge erfassen wollen.

Dank des Scan-Moduls können Sie Ihr EUCASOFT System um einem Barcodescanner erweitern und noch effizienter arbeiten.